Für sämtliche zwischen Melzer Consulting, Inh. Ulrike Melzer, (nachfolgend „MC“ genannt) und ihren Kunden bestehenden vertraglichen und sonstigen Lieferbeziehungen mit MC als Dienstleister bzw. Lieferant gelten ergänzend die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Regelungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn MC ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglichen Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringt.
- MC erbringt die ihr obliegenden Lieferungen und Leistungen (nachfolgend auch gemeinsam „Leistungen“ genannt) mit der größtmöglichen Sorgfalt. Es besteht Einigkeit, dass die Leistungen von MC mit Ausnahme der etwaigen Lieferung von Produkten Dienstleistungen sind und ein bestimmter Erfolg nicht geschuldet ist.
- MC und der Kunde werden bestmöglich zusammenarbeiten, damit MC die Leistungen in zeitlicher und organisatorischer Hinsicht in einer von dem Kunden gewünschten Form und Rahmen erbringen kann.
- Bei der Lieferung von Produkten sind etwaige Mängel hinsichtlich Qualität und/oder Anzahl unverzüglich nach Anlieferung zu rügen. Verspätete Rügen sind unbeachtlich.
- Wenn und soweit MC einzelne Leistungen nicht zu einem vereinbarten Termin erbringen kann, werden MC und der Kunde unverzüglich einen neuen Termin vereinbaren. Etwaige hierdurch angefallene Kosten hat MC dem Kunden nicht zu ersetzen.
- MC haftet – soweit zulässig – dem Kunden für etwaige Schäden, soweit die Haftung nicht anderweitig ausgeschlossen ist, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet MC nur für unmittelbare, nicht für mittelbare oder Mangelfolgeschäden. Diese Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung von Kardinalspflichten sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Soweit zulässig ist jede Haftung auf einen Betrag von € 5.000,00 im Einzelfall beschränkt. Wenn und soweit die Haftung von MC ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung für sie tätiger Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und andere Erfüllungsgehilfen.
- Soweit der Kunde ihm verbundenen Unternehmen i.S.v. §§ 15 ff AktG ermöglicht, die Leistungen von MC in Anspruch zu nehmen oder für solche Unternehmen Leistungen bei MC bestellt, trägt der Kunde dafür Sorge, dass MC nicht wegen der etwaigen Anwendbarkeit anderen Rechts als demjenigen der Bundesrepublik Deutschland weitergehend in Anspruch genommen werden kann, als es nach den Regeln des Vertrages zwischen MC und dem Kunden möglich wäre.
- Soweit nichts anderes dazu vereinbart ist, trägt der Kunde die MC entstehenden Reisekosten. Bei Flugreisen wird Economy gebucht, bei Bahnfahrten die 1. Klasse. Nutzt MC eine Bahncard, gibt sie ½ des dadurch entstehenden Preisvorteils weiter. Bei Fahrten mit PKW werden 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer vergütet. Hotelkosten werden in angemessenem Rahmen vergütet, in der Regel nicht mehr als € 150,00 pro Nacht mit Frühstück.
- Skonti sind nicht vereinbart und ausgeschlossen.
- Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. MC kann die gesetzlichen Verzugszinsen geltend machen.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist MC berechtigt, von MC zu erbringende Leistungen zurückzuhalten, bis die Zahlung erbracht ist. MC ist berechtigt, wegen der Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nicht erbrachte Leistungen zu berechnen.
